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Hundesteuer

Die Gemeinde erhebt eine kantonal einheitliche Hundesteuer von Fr. 120.-- jährlich im Februar. Hundehalter/innen sind verpflichtet, ihre Hunde an- bzw. abzumelden.

Steuererleichterungen
Es bestehen Steuererleichterungen oder Steuerbefreiungen für bestimmte Fälle (Blindenhunde, Rettungshunde usw.)
Informationen zu diesem Thema auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Hundekontrolle
zugehörige Online-Dienste: Hundeabmeldung
Hundeanmeldung
Ansprechspersonen: Bütler Katharina
zuständig: Umwelt / Energie



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