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Kindesschutz



Zuständiges Departement: Sozialdepartement
Zuständiges Amt: Vormundschaftssekretariat
Verantwortlich: Sibylle Tobler Estermann
 

Es ist Aufgabe der Eltern das Kind ihren Verhältnissen entsprechend zu erziehen und seine körperliche, geistige und sittliche Entfaltung zu fördern und zu schützen. Sie müssen dem Kind eine angemessene und seinen Neigungen soweit möglich entsprechende Allgemeinbildung und berufliche Ausbildung verschaffen. Zu diesem Zweck sollen sie in geeigneter Weise mit der Schule und, wo es die Umstände erfordern, mit der öffentlichen und gemeinnützigen Jugendhilfe zusammenarbeiten.
Ist das Wohl des Kindes gefährdet und sorgen die Eltern von sich aus nicht für Abhilfe oder sind sie dazu nicht in der Lage, so trifft die Vormundschaftsbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes. Mögliche Massnahmen sind


Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Telefon 041 - 329 63 91
 


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