Sozialhilfe / Sozialberatung
Können Sie Ihren Lebensbedarf und den Ihrer Familienangehörigen nicht rechtzeitig oder nicht hinreichend mit eigenen Mitteln, Arbeit oder Leistungen Dritter bestreiten, erhalten Sie finanzielle Hilfe. Die Auszahlung von wirtschaftlicher Sozialhilfe wird gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) berechnet. Zentrale Anmeldestelle Sozialabteilung weitere Links Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
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