Schiesspflicht |
Die Schiesspflicht dauert bis zum 40. Altersjahr. Man kann aus verschiedenen Gründen von der Schiesspflicht befreit werden. Die Schiesspflicht muss in einem anerkannten Schiessverein erfüllt werden. |
| Informationen beim Kanton: | http://www.amz.lu.ch/index/wehrpflicht/schiesswesen.htm |
| Informationen zu diesem Prozess von ch.ch: |
| Prozessnummer: | eCHservice:00626 |
| Thema: | Sicherheit >> Armee
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