Anspruchsberechtigung und Gutscheinhöhe
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Anspruch auf Betreuungsgutscheine hat, wer folgende Bedingungen erfüllt:
- Wohnsitz in der Gemeinde Kriens
- Kind/er im Vorschulalter ab dem vollendeten dritten Lebensmonat
- Betreuungsplatz in einer der unten aufgelisteten Kindertagesstätte oder bei anerkannten Tageseltern
- Das Erwerbspensum beträgt bei Alleinerziehenden 20 oder mehr Prozent, bei Paaren 120 oder mehr Prozent
- Das steuerbare Einkommen des gesamten Haushaltes liegt jährlich unter 92'000 Franken bzw. 100'000 Franken bei Kindern unter 18 Monaten (inklusive 10% des steuerbaren Vermögens).
Übersicht der Kitas Übersicht Gutscheinhöhe
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