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Anspruchsberechtigung und Gutscheinhöhe


Anspruch auf Betreuungsgutscheine hat, wer folgende Bedingungen erfüllt:

  • Wohnsitz in der Gemeinde Kriens
  • Kind/er im Vorschulalter ab dem vollendeten dritten Lebensmonat
  • Betreuungsplatz in einer der unten aufgelisteten Kindertagesstätte oder bei anerkannten Tageseltern
  • Das Erwerbspensum beträgt bei Alleinerziehenden 20 oder mehr Prozent, bei Paaren 120 oder mehr Prozent
  • Das steuerbare Einkommen des gesamten Haushaltes liegt jährlich unter 92'000 Franken bzw. 100'000 Franken bei Kindern unter 18 Monaten (inklusive 10% des steuerbaren Vermögens).

Übersicht der Kitas
Übersicht Gutscheinhöhe

Mädchen
 
 


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