Betreuungsgutscheine
Am 24. November hat der Einwohnerrat entschieden, auf den 1. Januar 2012 Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter einzuführen. Die Gutscheine sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.
Im Gegensatz zur bisherigen Subvention von Institutionen (Objektsubventionierung) werden mit den Betreuungsgutscheinen die Eltern direkt subventioniert (Subjektsubventionierung). Der Gutschein ist also eine Geldleistung zuhanden der Eltern. Die Eltern können nach ihrem Gusto eine Kindertagesstätte in Kriens, in Luzern oder in der Agglomeration auswählen, in der sie ihr Kind betreuen lassen. Dies ist auch möglich bei anerkannten Tageselternvermittlungen. Die Gemeinde bezahlt dann je nach Höhe des Einkommens und des Erwerbspensums einen Beitrag (den Gutschein) an die Eltern. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles notwendige zu den Betreuungsgutscheinen.
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