Das Übertrittsverfahren von der Primarstufe an die Sekundarstufe
Das Übertrittsverfahren von der Primarstufe an die Sekundarstufe I erstreckt sich über drei Semester. Für den Zuweisungsentscheid nach der 6. Klasse werden folgende Grundlagen einbezogen:
Das Übertrittsverfahren von der Primarstufe an die Sekundarstufe I erstreckt sich über drei Semester. Für den Zuweisungsentscheid nach der 6. Klasse werden folgende Grundlagen einbezogen: - Bei der Zuweisung ist von den Noten des 1. Semesters der 6. Klasse auszugehen. Die Noten der beiden vorangegangenen Semester sind im Sinne der Bestätigung und Absicherung einzubeziehen. Auch sie müssen sich in der Regel im Rahmen des Richtwertes befinden.
- die umfassende Beurteilung der Schülerin bzw. des Schülers durch die Erziehungsberechtigten und die Lehrperson
- die Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Mensch und Umwelt des ersten und zweiten Semesters der 5. Klasse und des ersten Semester der 6. Klasse,
- Langzeitgynasium: Durchschnitt von 5,2
- Niveau A: Durchschnitt (Richtwert) von mindestens 5,0
- Niveau B: Durchschnitt (Richtwert) von mindestens 4,5
- Niveau C: Durchschnitt (Richtwert) von mindestens 4,0
- Niveau D: separate Bestimmungen
- die aus der Beurteilung und den Noten ersichtliche Leistungsentwicklung,
Der Kanton Luzern bietet auf der Sekundarstufe I die vier Niveaustufen sowie das Langzeitgymnasium an. Als heilpädagogische Schule wird neu das Niveau D geführt. Dieses schliesst auf der Sekundarstufe I grundsätzlich an die Kleinklasse B an. In das Niveau D werden Kinder mit Lernbehinderungen aufgenommen. Der Eintritt erfolgt nicht im Rahmen des Übertrittsverfahrens.
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Der Ablauf
5. Klasse Januar und Juni: Auswertung von Beobachtungsjournal und Zeugnisnoten Juni: Erstes Beurteilungsgespräch 6. Klasse Januar: Auswertung von Beobachtungsjournal und Zeugnisnoten ab Februar: Verbindliche Beurteilung und Entscheidung in einem zweiten Beurteilungsgespräch bei Einigkeit: Weiterleitung des Entscheides an die Schulleitung der gewählten Schule => Aufnahme in die gewählte Schule bei Uneinigkeit - Drittes Beurteilungsgespräch (evtl. mit Beizug von Beratungspersonen)
- Übergabe des Dossiers an die Erziehungsberechtigten mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, die Aufnahme innerhalb von zehn Tagen bei der Schulleitung der Sekundarstufe I zu beantragen - Antrag der Erziehungsberechtigten um Aufnahme der Schülerin oder des Schülers an die Schulleitung der Sekundarstufe I => Wenn Antrag gutgeheissen Aufnahme in die gewählte Schule
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