Das Übertrittsverfahren von der Primarstufe an die Sekundarstufe
Das Übertrittsverfahren von der Primarstufe an die Sekundarstufe I erstreckt sich über drei Semester. Für den Zuweisungsentscheid nach der 6. Klasse werden folgende Grundlagen einbezogen:
Das Übertrittsverfahren von der Primarstufe an die Sekundarstufe I erstreckt sich über drei Semester. Für den Zuweisungsentscheid nach der 6. Klasse werden folgende Grundlagen einbezogen: - die umfassende Beurteilung der Schülerin bzw. des Schülers durch die Erziehungsberechtigten und die Lehrperson
- die Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Mensch und Umwelt des ersten und zweiten Semesters der 5. Klasse und des ersten Semester der 6. Klasse,
- Langzeitgynasium: Durchschnitt von 5,2
- Niveau A: Durchschnitt (Richtwert) von mindestens 5,0
- Niveau B: Durchschnitt (Richtwert) von mindestens 4,5
- Niveau C: Durchschnitt (Richtwert) von mindestens 4,0
- Niveau D: separate Bestimmungen
- die aus der Beurteilung und den Noten ersichtliche Leistungsentwicklung,
Der Kanton Luzern bietet auf der Sekundarstufe I die vier Niveaustufen sowie das Langzeitgymnasium an. Als heilpädagogische Schule wird neu das Niveau D geführt. Dieses schliesst auf der Sekundarstufe I grundsätzlich an die Kleinklasse B an. In das Niveau D werden Kinder mit Lernbehinderungen aufgenommen. Der Eintritt erfolgt nicht im Rahmen des Übertrittsverfahrens.
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Der Ablauf
5. Klasse Januar und Juni: Auswertung von Beobachtungsjournal und Zeugnisnoten Juni: Erstes Beurteilungsgespräch 6. Klasse Januar: Auswertung von Beobachtungsjournal und Zeugnisnoten ab Februar: Verbindliche Beurteilung und Entscheidung in einem zweiten Beurteilungsgespräch bei Einigkeit: Weiterleitung des Entscheides an die Schulleitung der gewählten Schule => Aufnahme in die gewählte Schule bei Uneinigkeit - Drittes Beurteilungsgespräch (evtl. mit Beizug von Beratungspersonen)
- Übergabe des Dossiers an die Erziehungsberechtigten mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, die Aufnahme innerhalb von zehn Tagen bei der Schulleitung der Sekundarstufe I zu beantragen - Antrag der Erziehungsberechtigten um Aufnahme der Schülerin oder des Schülers an die Schulleitung der Sekundarstufe I => Wenn Antrag gutgeheissen Aufnahme in die gewählte Schule
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