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Das Übertrittsverfahren von der Primarstufe an die Sekundarstufe


Das Übertrittsverfahren von der Primarstufe an die Sekundarstufe I erstreckt sich über drei Semester. Für den Zuweisungsentscheid nach der 6. Klasse werden folgende Grundlagen einbezogen:

Das Übertrittsverfahren von der Primarstufe an die Sekundarstufe I erstreckt sich über drei Semester. Für den Zuweisungsentscheid nach der 6. Klasse werden folgende Grundlagen einbezogen:



  • die umfassende Beurteilung der Schülerin bzw. des Schülers durch die Erziehungsberechtigten und die Lehrperson
  • die Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Mensch und Umwelt des ersten und zweiten Semesters der 5. Klasse und des ersten Semester der 6. Klasse,
  • Langzeitgynasium: Durchschnitt von 5,2
  • Niveau A: Durchschnitt (Richtwert) von mindestens 5,0
  • Niveau B: Durchschnitt (Richtwert) von mindestens 4,5
  • Niveau C: Durchschnitt (Richtwert) von mindestens 4,0
  • Niveau D: separate Bestimmungen
  • die aus der Beurteilung und den Noten ersichtliche Leistungsentwicklung,


Der Kanton Luzern bietet auf der Sekundarstufe I die vier Niveaustufen sowie das Langzeitgymnasium an. Als heilpädagogische Schule wird neu das Niveau D geführt. Dieses schliesst auf der Sekundarstufe I grundsätzlich an die Kleinklasse B an. In das Niveau D werden Kinder mit Lernbehinderungen aufgenommen. Der Eintritt erfolgt nicht im Rahmen des Übertrittsverfahrens.

 

Der Ablauf




5. Klasse

Januar und Juni: Auswertung von Beobachtungsjournal und Zeugnisnoten
Juni: Erstes Beurteilungsgespräch

6. Klasse
Januar: Auswertung von Beobachtungsjournal und Zeugnisnoten
ab Februar: Verbindliche Beurteilung und Entscheidung in einem zweiten Beurteilungsgespräch

bei Einigkeit:
Weiterleitung des Entscheides an die Schulleitung der gewählten Schule

=> Aufnahme in die gewählte Schule


bei Uneinigkeit

  • Drittes Beurteilungsgespräch (evtl. mit Beizug von Beratungspersonen)
- Übergabe des Dossiers an die Erziehungsberechtigten mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, die Aufnahme innerhalb von zehn Tagen bei der Schulleitung der Sekundarstufe I zu beantragen
- Antrag der Erziehungsberechtigten um Aufnahme der Schülerin oder des Schülers an die Schulleitung der Sekundarstufe I

 => Wenn Antrag gutgeheissen Aufnahme in die gewählte Schule

 
 


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