Für den
Einschulungsentscheid in die 1. Klasse werden die Eltern von der Kindergartenlehrperson beraten. Wenn die Vorgaben für eine Einschulung nicht eindeutig sind, kann eine Einschulungsabklärung verlangt werden. Dabei werten unsere Schulpsychologen die Berichterstattung der Kindergartenlehrperson und die Testergebnisse aus und machen ihrerseits gegenüber den Eltern einen Vorschlag für eine Einschulung in die 1. Klasse, für den Weg über die Einführungsklasse oder für eine Rückstellung zum nochmaligen Besuch eines Kindergartenjahres.
In der
1./2. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler nach dem System
Ganzheitlich Beurteilen und Fördern (GBF) beurteilt. Ganzheitlich heisst, dass die Selbstkompetenz, die Sozialkompetenz und die Sachkompetenz beobachtet, geprüft und beurteilt werden. In diesen Prozess sind sowohl die Eltern wie auch die Schülerinnen und Schüler aktiv miteinbezogen.
In der
3. Klasse wird die Sachkompetenz erstmals mit Noten beurteilt.
In der
5. und 6. Klasse steht die Beurteilung bereits im Zeichen des Übertritts an die Sekundarstufe I. Unter Einbezug der Selbst- und Sozialkompetenz entscheiden die Leistungen in der Sachkompetenz über die weitere Schullaufbahn.
Die verschiedenen Kleinklassen In Kriens gibt es an der Primarschulstufe die Einführungsklasse sowie die Kleinklassen B und C. Gemeinsames Merkmal der Einführungs- und Kleinklassen ist die gegenüber den Regelklassen wesentlich kleinere Klassengrösse von 6-12 Kindern. Dadurch wird in den Kleinklassen eine intensivere und individuellere Förderung und Unterstützung der Schüler und Schülerinnen angestrebt. Lehrpersonen, welche auf dieser Stufe unterrichten, haben eine heilpädagogische Zusatzausbildung.
Die Einführungsklasse In der Einführungsklasse wird der Stoff der 1. Regelklasse auf 2 Schuljahre verteilt. Wie in der 1. Klasse lernt das Kind die Grundlagen des Lesens, Schreibens und Rechnens. Weil es dafür zwei Jahre Zeit erhält, kann das Lerntempo seinem Können angepasst werden.
In die 2. Einführungsklasse werden Kinder aufgenommen, die nach dem Besuch der 1. Regelklasse die Lernziele nicht oder nur teilweise erreichen und darum in der 2. Klasse wohl überfordert wären. Eine Repetition der 1. Klasse ist oft nicht sinnvoll. Die Umteilung in die 2. Einführungsklasse ist für solche Kinder eine sinnvolle Alternative.
Nach der 2. Einführungsklasse wechseln die Kinder entweder in die 2. Regelklasse oder in die Kleinklasse B oder in die Kleinklasse C. In Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Dienst und den Eltern sucht die Lehrperson die für das Kind beste Lösung.
Die Kleinklasse B (KKB) In die Kleinklasse B werden Kinder aus der Regelklasse oder der Einführungsklasse aufgenommen, die in erster Linie wegen ihrer verlangsamten Lern- und Auffassungsweise mit dem Lernprogramm der Regelklasse überfordert sind. Oft kommt erschwerend ein ungünstiges Arbeitsverhalten (Konzentration, Ausdauer, Leistungsbereitschaft, Selbständigkeit usw.) hinzu.
Die Kleinklasse C (KKC) Kinder, die trotz ausreichender Begabung aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten in der Regelklasse überfordert sind, wechseln in die Kleinklasse C. Die Lernziele der Kleinklasse C sind die gleichen wie jene der entsprechenden Regelklasse.
In der 5./6. Kleinklasse C werden die Kinder in das Übertrittsverfahren einbezogen. Je nach ihrer Leistungsfähigkeit wechseln die Schülerinnen und Schüler nach der 6. Kleinklasse an Werkschule, die Realschule oder die Sekundarschule.
Das Lernstudio für hochbegabte Kinder So wie lernschwächere Kinder Anspruch auf zusätzliche Förderung und Unterstützung haben, so haben Kinder mit überdurchschnittlich hohen kognitiven Fähigkeiten Anspruch auf eine gezielte Förderung. Das Lernstudio ist ein weiterer Baustein des umfassenden Krienser Förderangebotes.