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Baugesuche

Zuständiges Departement:Baudepartement
Zuständiges Amt:Planungen / Baugesuche

Ein Baugesuch ist von einem Liegenschaftsbesitzer dann einzureichen, wenn eine ober- und unterirdische Baute und Anlage errichtet oder geändert werden soll.

Wir prüfen die Vollständigkeit des Baugesuches und leiten das gesetzlich vorgeschriebene Baubewilligungsverfahren ein:
  • die angrenzenden gesetzlichen Grundeigentümer werden mittels eingeschriebenem Brief über das Bauvorhaben orientiert;
  • die notwendigen Kantonalen Amtsstellen werden aufgefordert, eine Stellungnahme zum Baugesuch einzureichen.
Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen, entscheidet der Gemeinderat über eine Baubewilligung.

Untenstehende Dokumente sind Ihnen auf dem Weg zu einer Baubewilligung nützlich. Die Rechtssammlung vom Kanton Luzern finden Sie unter folgendem Link.
Systematische Rechtssammlung Kanton Luzern

Bau- und Zonenreglement
Reglement über die Abstell- und Verkehrsflächen auf privatem Grund (Parkplatzreglement)

Verantwortlich Telefon
Planungen / Baugesuche 041 329 62 77

Onlinedienst Online Bestellen Laden Info
Baugesuchsformular     (Link)  


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