Alimentenbevorschussung / Alimenteninkasso

Wer Unterhaltszahlungen vom geschiedenen oder getrennt lebenden Partner für sich oder seine Kinder nicht vereinbarungsgemäss erhält, kann sich an die Alimenteninkassostelle Kriens wenden. Hier wird abgeklärt, ob Anspruch auf die Bevorschussung der Kinderunterhaltsbeiträge besteht und / oder ob die Unterstützung beim Inkasso der ausstehenden Forderungen geleistet werden kann.
Zentrale Anmeldestelle Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Zuständige Personen: Silvia Krüsi, Alimentenfachfrau, Tel. 041 329 62 05
Martha Trüb, Alimentenfachfrau, Tel. 041 329 63 57