Abmeldung / Wegzug
Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland auswandern, melden sich ebenfalls unter Vorlage des Schriftenempfangsscheines (Niederlassungsausweis) ins Ausland ab. Der Heimatschein wird an den/die Inhaber des Ausweises ausgehändigt. Bei Wiedereinreise ist der Heimatschein bei der neuen Wohngemeinde zu hinterlegen. Personen, die ihren Wohnsitz in Kriens behalten, sich aber während der Woche auswärts aufhalten (Arbeitsort/Studienort), lassen sich einen Heimatausweis ausstellen. Dieser Ausweis ist auf der Einwohnerkontrolle des Aufenthaltsortes abzugeben. Ausländische Staatsangehörige haben den Reisepass und den Ausländerausweis mitzubringen. Abmeldung bei der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug Falls Sie umziehen, melden Sie dies auch bei der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug des Kantons Luzern. Dazu reichen Sie bitte ihr Dienstbüchlein ein. Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug des Kantons Luzern Kreiskommando Armee-Ausbildungszentrum Murmattweg 8 6000 Luzern 30 Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug / Adressänderungen
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