Geburt und Anerkennung
Zuständiges Departement: Präsidialdepartement Zuständiges Amt: Zivilstandsamt Verantwortlich: Niederberger, Ruth
Geburt ausserhalb der Gemeinde Kriens (z.B. Spital Luzern) Eine im Spital erfolgte Geburt wird dem Zivilstandsamt durch die Spitalverwaltung gemeldet. Dazu werden von den Eltern folgende Dokumente benötigt, welche beim Spitaleintritt mitzubringen sind: Eltern miteinander verheiratet, Schweizerbürger
Eltern miteinander verheiratet, ausländische Staatsangehörige
Eltern nicht miteinander verheiratet, Schweizerbürger
Eltern nicht miteinander verheiratet, ausländische Staatsangehörige
Geburt in Kriens (z. B. Heimgeburt) Eine in Kriens erfolgte Geburt ist dem Zivilstandsamt Kriens innert drei Tagen persönlich zu melden. Die Anzeige kann durch die Mutter oder den Vater (bei unverheirateten Eltern nur, wenn er das Kind bereits anerkannt hat) des Kindes, die Hebamme oder den Arzt vorgenommen werden. Bei der Anmeldung einer Heimgeburt sind die Geburtsanzeige der Hebamme (grünes Formular) sowie die Dokumente, welche bei Geburt ausserhalb der Gemeinde Kriens aufgeführt sind, mitzubringen. Jede Geburt wird vom Zivilstandsamt des Geburtsortes im Geburtsregister eingetragen und an die schweizerischen Amtsstellen des Wohnortes und des Heimatortes gemeldet. Geburtsscheine können beim Zivilstandsamt des Geburtsortes angefordert werden. Anerkennung Ein Kind unverheirateter Eltern kann vor oder nach der Geburt durch den Vater anerkannt werden. Die Beurkundung kann bei einem beliebigen Zivilstandsamt in der Schweiz erfolgen. Die Anerkennung ist ein Rechtsgeschäft, durch welches der Vater persönlich beim Zivilstandsamt bestätigt, leiblicher Vater des Kindes zu sein. Der Termin für die Vaterschaftsanerkennung kann telefonisch beim Zivilstandsamt Kriens vereinbart werden. Folgende Dokumente werden für die Anerkennung benötigt: Schweizer Bürger
ausländische Staatsangehörige
Anerkennungsregister / Anerkennungsschein Jede Anerkennung wird am Anerkennungsort ins Anerkennungsregister eingetragen. Anerkennungsscheine können beim Zivilstandsamt des Anerkennungsortes angefordert werden. Online-DiensteKostenpflichtige Dienstleistungen können fallweise entweder bar am Schalter, per Kreditkarte oder gegen Rechnung (Unkostenbeitrag für Porto und Versand: CHF 5.00) bezahlt werden.Mit der Nutzung des Internetangebotes der Gemeinde Kriens anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.
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