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10.09.2010 08:44:40


Abstimmungen und Wahlen


Wahlen und Abstimmungen bieten in unserer Staat eine wichtige Möglichkeit, Entscheide mitzubestimmen und damit den Alltag mitzugestalten. Nutzen Sie diese Möglichkeit.
Abstimmungstafel
Nutzen Sie bei Wahlen und Abstimmungen Ihre Möglichkeit zum Mitbestimmen.
Im Allgemeinen werden pro Jahr nach einem rechtlich festgelegten Schlüssel vier Abstimmungsdaten bestimmt, an denen eidgenössische, kantonale und kommunale Vorlagen dem Stimmvolk unterbreitet werden.

In der Schweiz kann sowohl persönlich wie auch brieflich abgestimmt werden. Den Stimmberechtigten werden die Abstimmungsmaterialien vor der Abstimmung bzw. vor der Wahl per Post zugestellt. Abstimmen und wählen dürfen alle Schweizer Personen, die 18 Jahre alt und mündig sind.

Urnenstandort und ÖffnungszeitenDas Urnenbüro befindet sich im Gemeindehaus, Schachenstr. 13, 6010 Kriens in den Räumlichkeiten der Einwohnerkontrolle Kriens. Es ist jeweils am Abstimmungssonntag von 10 - 11 Uhr geöffnet.
 
HinweisAlle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate der Gemeinde Kriens. Die gesamten Resultate  finden Sie unter folgenden Links:

Bedingungen / VoraussetzungenJede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Bitte kontrollieren Sie jeweils nach Erhalt des Stimmmaterials, ob Sie sämtliche auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführten Unterlagen erhalten haben. Fehlende Unterlagen können bei der Einwohnerkontrolle Kriens bezogen werden.
Brieflich abstimmen
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Einwohnerkontrolle Kriens erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder in den speziell dafür vorgesehen Briefkasten beim Gemeindehaus einwerfen. Bitte beachten Sie, dass der Briefkasten vor dem Gemeindehaus am Abstimmungssonntag letztmals um 11.00 Uhr geleert wird.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr Stimmausweise als grüne Stimm- und Wahlkuverts enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist

Sie können Ihr Stimmrecht auch brieflich während den Bürozeiten (08.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr) bei der Einwohnerkontrolle Kriens wahrnehmen.